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MeetingsWir treffen uns während der Schulzeit etwa alle 6 Wochen. Bei den regulären Sitzungen ist der Schulleiter, Herr Oberstudiendirektor Lukas, als Partner im Informationsaustausch stets eingeladen. Immer wieder bitten wir auch Schüler- und Lehrervertreter zu besonderen Diskussionspunkten zu unseren Sitzungen. Ansonsten sind die Sitzungen des Elternbeirates "nicht-öffentlich".
Unsere Ziele
Gesetzlicher Hintergrund und ZusammensetzungDer Elternbeirat ist die Vertretung der Gesamtheit der Erziehungsberechtigten*) sowie der Eltern volljähriger Schüler. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG, Artikel 64 bis 68) und der Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO, § 18 ff.).
Für je 50 Schüler einer Schule ist ein Elternbeiratsmitglied zu wählen, die Höchstzahl von 12 darf dabei aber nicht überschritten werden. Am Emil-von-Behring-Gymnasium, an dem fast 1100 Schüler unterrichtet werden, gibt es somit 12 Elternbeiräte. Die gegenwärtigen Mitglieder des Elternbeirates sowie die Kontaktinformationen kann man der Mitgliederliste entnehmen. Die Amtszeit des Elternbeirats beträgt zwei Jahre. Sie beginnt am Ersten des Monats, der auf die Wahl folgt. Zur gleichen Zeit endet die Amtszeit des bisherigen Elternbeirats. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Mitglieder des Elternbeirats arbeiten in weiteren Gremien mit, z. B. im Schulforum, im Förderkreis, in der Arbeitsgemeinschaft der Elternbeiräte an den Gymnasien in Erlangen und Umgebung (ARGE). Der Elternbeirat ist Mitglied in der Landes-Eltern-Vereinigung der Gymnasien in Bayern (LEV), unserer bayernweiten Interessenvertretung. Landesvertretung?Die bayrischen Schulgesetze sehen keine "offizielle" landesweite Vertretung aller Eltern oder der von einzelnen Schularten vor, also keine weitere "Hierarchie" oder "Pyramide" oberhalb der einzelnen Gymnasien, also etwa in der Art "Schule ð Kreis ð Bezirk ð Land". Alles oberhalb der Elternbeiräte erfolgt über "ganz normale" Vereine. Man kann jedoch sagen, daß sich "de facto" eine solche landesweite Vertretung der EB der Gymnasien in Gestalt der LEV etabliert hat. Die "ARGE'n" wurden vom LEV initiiert und bilden die regionale Ebene ab. Aufgaben und Kompetenzen des ElternbeiratesDie Aufgaben des Elternbeirats bestehen in der Informations- und Beratungspflicht der Eltern und der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte am Schulgeschehen. Diese sind z.B.:
InformationDer Elternbeirat wirkt beratend mit in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind. Dazu gehören grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs, die Zahl von Schul- und Stegreifaufgaben, die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, ebenso auch die schulische Freizeitgestaltung, die Aufrechterhaltung der Ordnung an der Schule, die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse, die Einführung neuer Lernmittel, etc. Stimmrecht
GeschäftsordnungSeit dem SJ 2008/2009 sind die
Elternbeiräte in Bayern berechtigt, sich selbst eine Geschäftsordnung zu geben.
(Bis dahin war das nicht der Fall ! Auch daran sieht man, daß es im Jahr 2008
gelungen ist, die Stellung der Eltern zu verbessern.) Weitere Einzelheiten werden vom BayEUG und der Gymnasialen Schulordnung (GSO) geregelt. Fußnoten
Weiterführendes
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